am 14.03.2007, 16:32:09 Uhr
Die Verwaltungsrichter entschieden, dass der Lotterie-Staatsvertrag, der das staatliche Lotto-Monopol garantiert, nicht gegen das Grundgesetz verstoße. (Az.: 18 K 5215/05).Mehrere Verbände hatten die "Stiftung für Umwelt und Entwicklung" gegründet, um am Lottogeschäft teilzunehmen. Hinter der Stiftung stehen die Welthungerhilfe, terre des hommes, Unicef, Greenpeace, der Naturschutzbund, der Bund für Umwelt und Naturschutz sowie Misereor. Die Stiftung hatte als Klägerin die Zulassung zum Lotto gerichtlich erzwingen wollen und deshalb die nordrhein-westfälische Landesregierung verklagt.
Der Staat ignoriere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sportwetten im vergangenen Jahr und werbe weiterhin aggressiv für seine Lotterien, argumentierte die Klägerin. Es gehe dem Staat bei seinem Monopol offenkundig nur um die Milliardenerträge, nicht um die Eindämmung der Spielsucht.