am 06.03.2007, 17:14:41 Uhr
Mit einem Festhalten an dem bisherigen Staatsvertragsentwurf könne es nicht weiter gehen, sagte der CDU-Abgeordnete Hans-Jörg Arp. Die CDU sieht ein duales System vor, in dem ein separater Vertrag ergänzend zum Lotteriestaatsvertrag den Bereich Sportwetten regelt und dort auch private Anbieter zulässt. Die Kritik, dass damit die Suchtgefahr steigen könnte, sieht Arp nicht bestätigt. Das staatliche Monopol sei nach der EU-Entscheidung nicht mehr zu halten, sagte der Politiker. Der EuGH erklärte am Dienstag ein italienisches Gesetz für ungültig, das private Anbieter von der Konzessionsvergabe für Sportwetten ausschließt.Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) bezeichnete das Urteil als wichtiges Signal: "In einem bedeutenden europarechtlichen Punkt haben wir jetzt etwas mehr Klarheit." Carstensen hatte auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2006 als einziger der 16 Regierungschefs angekündigt, den von den Ländern ausgehandelten Entwurf eines neuen Lotterie-Staatsvertrages nicht zu unterzeichnen. Er begründete dies mit europa- und wettbewerbsrechtlichen Einwänden. "Ich sehe mich durch die Entscheidung des EuGH in meiner Kritik ein Stück weit bestätigt und gehe davon aus, dass dies im weiteren Verfahren berücksichtigt wird", erklärte er. Es komme jetzt darauf an, nach vorne zu blicken und das Glücksspielwesen in Deutschland auf eine dauerhafte und rechtlich solide Grundlage zu stellen.
Rückenwind bekam die CDU von der schleswig-holsteinischen FDP- Landtagsfraktion. "Wir brauchen einen einfachen, rechtssicheren Rahmen für einen Offline- und Onlinesportwettenmarkt, auf dem geeignete private Anbieter zugelassen werden können", sagte Fraktionschef Wolfgang Kubicki.
Anders äußerte sich Innenminister Ralf Stegner (SPD), der ebenso wie die Grünen-Fraktion im Landtag an dem staatlichen Glücksspielmonopol festhalten will: "Der Richterspruch ist nicht auf die Situation in Deutschland zu übertragen." Denn das deutsche Recht lasse keine privat konzessionierten Sportwetten zu. Außerdem dienten die Hauptziele des neuen Glücksspielstaatsvertrages in Deutschland der Spielsuchtbekämpfung, der Begrenzung des Glücksspielangebotes und dem Jugendschutz. "Mit diesen Zielsetzungen ist ein staatliches Glücksspielmonopol in Übereinstimmung mit der ständigen EuGH- Rechtsprechung weiterhin europarechtskonform", so Stegner.