am 06.03.2007, 11:28:45 Uhr
Das grenzüberschreitende Glücksspielangebot, welches in einem Mitgliedstaat der EU genehmigt ist, darf laut EuGH von einem anderen Mitgliedstaat weder strafrechtlich noch verwaltungsrechtlich unterbunden werden.Der zum Januar 2008 geplante deutsche Glücksspielstaatsvertrag habe nun keine Zukunft mehr, da er diesen Grundsätzen, insbesondere der Verhältnismäßigkeit und der Erforderlichkeit, widerspreche. Sollten die Ministerpräsidenten ihm dennoch zustimmen, könnten in der Folge ausländische Anbieter auf dem deutschen Markt tätig sein, während etablierte deutsche Unternehmen wie die Tipp24 AG verboten würden. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ministerpräsidenten den geplanten Staatsvertrag in Kenntnis dieses Urteils unterschreiben werden", erklärte Jens Schumann, Vorstand der Tipp24 AG. "Damit wäre das drohende Verbot unserer Geschäftstätigkeit abgewendet."