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EuGH bringt in der EU Glücksspielmonopole ins Wanken

am 06.03.2007, 10:14:52 Uhr

Am Dienstag urteilten die Richter in Luxemburg, dass auch private Anbieter von Wetten bei der Vergabe von Konzessionen zugelassen werden müssen. Das italieninische Gesetz, Kapitalgesellschaften von dem Geschäft auszuschließen, verstoße gegen EU-Recht. Italien verfolgt mit diesem Ausschluss das Ziel, kriminelle Machenschaften bei Glücksspielen zu unterbinden. Verstöße können mit drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Im so genannten Placanica-Fall (Aktenzeichen: C-338/04, C-359/04, C-360/04) geht es um italienische Wettbürobetreiber, die für ein in England ansässiges privates Unternehmen Sportwetten vermitteln. Dagegen klagte die italienische Justiz.

Das Urteil könnte auch Folgen für Deutschland haben. Dort hatten 15 der 16 Bundesländer im vergangenen Dezember einen Staatsvertrag gebilligt, demzufolge Lotterien, Sportwetten und Spielbanken in Deutschland für weitere vier Jahre nur Sache der Länder sein dürfen und private Internet-Angebote weitgehend verboten werden.