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Thüringen prüft Umsetzung des allgemeinen Glücksspiel-Monopols

am 08.09.2006, 12:32:20 Uhr

Grundlage sei der Vorentwurf eines neuen Staatsvertrages, den die Bundesländer in dieser Woche beraten haben, sagte der Sprecher des Finanzministeriums, Lothar Neyer. Damit solle in erster Linie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden, das eine stärkere Berücksichtigung der Spielsucht gefordert hatte. Thüringen hat neben Berlin und Sachsen noch Konzessionen für private Glücksspiele aus DDR-Zeiten weitergeführt.

Zur Suchtprävention zählt nach Angaben von Neyer ein Werbeverbot für Glücksspiele im Internet und Fernsehen. Zudem sei eine Sperrdatei für Spielsuchtgefährdete geplant, um deren Spielverhalten kontrollieren zu können. Wenn der Entwurf in der jetzigen Form verabschiedet werde, bedeute dies auch, dass Konzessionen für private Anbieter wie Sportwetten Gera nicht verlängert werden könnten.

Bei aller Befürwortung des Wettbewerbs müsse beim Glücksspiel das staatliche Monopol erhalten bleiben. Als Gründe nannte Neyer neben der Fürsorgepflicht für die Suchtgefährdeten auch die Verwendung eines Teils der Gewinne für soziale Zwecke. Die Lotteriegesellschaft verzeichnete im vergangenen Jahre Einnahmen in Höhe von 157 Millionen Euro. Davon erhielten der Landessportbund 8,8 Millionen Euro und die Liga der freien Wohlfahrtsverbände 4,9 Millionen Euro. Weitere 45,6 Millionen Euro flossen in den Landeshaushalt - unter anderem zur Kultur- und Familienförderung.