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OLG stärkt Position des staatlichen Lotto- und Toto-Blocks

am 08.09.2006, 11:38:18 Uhr

Gewerbliche Spielvermittler dürfen vorerst nicht beliebige Spieleinsätze annehmen, teilte die federführende Brandenburger Lottogesellschaft mit.

Mit den Beschluss vom 7. September habe das Gericht den Sofortvollzug der Anordnungen des Bundeskartellamts vom 28. August bis zum 1. November 2006 ausgesetzt. Die Lottogesellschaften dürften an ihren bisherigen auf ihr Konzessionsgebiet ausgerichteten Vertriebskonzepten vorläufig festhalten, heißt es. In der Hauptsache des Verfahrens habe das OLG keine Entscheidung getroffen.