am 05.09.2006, 20:43:34 Uhr
Der Präsident des Bundeskartellamts Ulf Böge sagte der "Süddeutschen Zeitung", das ändere nichts an einem kürzlich ergangenen Beschluss, der zu mehr Wettbewerb führen solle.Die Glücksspielexperten der Innenministerien berieten nach Angaben der Zeitung am Dienstag in Potsdam einen Entwurf für ein neues Lotteriegesetz, mit dem das staatliche Glücksspielmonopol aufrecht erhalten und ein kürzlich ergangener Beschluss des Bundeskartellamtes ausgehebelt werden soll. Die Bonner Wettbewerbsbehörde hat erst vor zwei Wochen die Lottogesellschaften der Länder zu gegenseitiger Konkurrenz und einer Öffnung des Marktes verpflichtet. So sollen Privatfirmen Tippscheine in Supermärkten und Tankstellen verkaufen und anschließend bei den Lottogesellschaften einreichen dürfen.
"Unsere Entscheidung hat weiter Bestand", sagte Böge zu dem Gesetzesvorhaben der Länder. Nach EU-Recht sei es unzulässig, dass die Staatslotterien den Glücksspielmarkt regional unter sich aufteilen und private Vermittler ausschließen, die Tippscheine der staatlichen Gesellschaften in Supermärkten oder an Tankstellen anbieten wollen. Böge betonte, EU-Recht breche nationales Recht. Diesen Grundsatz könne man durch ein Ländergesetz nicht aushebeln.