am 23.01.2007, 14:48:16 Uhr
Der Vertrag sei eine gute Grundlage für die Zukunft des staatlichen Wettmonopols und werde nun dem Landtag zur Stellungnahme zugeleitet, sagte Innenminister Holger Hövelmann (SPD) nach der Kabinettssitzung. Der Staatsvertrag untersagt zum Beispiel den Internetvertrieb von Glücksspielen, schränkt die Lotto-Werbung ein und verpflichtet die Lottogesellschaften zu größerem Engagement gegen Spielsucht. Nach der Ratifizierung durch die Länder soll er ab 1. Januar 2008 gelten.Notwendig wurde die neue Regelung, die von den Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2006 vereinbart wurde, durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die höchsten deutschen Richter stellten am 28. März 2006 fest, dass ein staatliches Wettmonopol mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar ist, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. "An diesem Ziel orientieren sich die Länder mit dem neuen Entwurf", sagte Hövelmann. "Wir wollen schnell einen rechtskonformen Zustand herstellen, Wettsucht bekämpfen und dafür Sorge tragen, dass die Einnahme aus Lotterien und Wetten weiterhin ganz überwiegend für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden."