am 16.01.2007, 17:31:28 Uhr
Sobald er von den Regierungschefs aller Bundesländer unterzeichnet worden ist, soll er schließlich von den Landtagen ratifiziert werden.Der Staatsvertrag war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im März 2006 eine grundlegende Neuordnung des Sportwettenrechts gefordert hatte. Zwar sei das staatliche Wettmonopol grundsätzlich zulässig, aber an strenge Vorgaben geknüpft, entschied das Gericht. In der derzeitigen Ausgestaltung sei es sogar verfassungswidrig, weil es nicht eine effektive Bekämpfung der Spielsucht gewährleiste.
Der Berliner Senat betonte am Montag deshalb in einer Mitteilung, dass der vorliegende neue Entwurf "tatsächlich und rechtlich am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht ausgerichtet ist".
In dem Glücksspielstaatsvertrag wird das staatliche Lotterie- und Wettmonopol festgeschrieben. Darüber hinaus soll aber das Glücksspiel im Internet verboten werden. Es darf außerdem nicht mehr im Fernsehen oder Internet beworben werden. Besonders geschützt werden sollen Jugendliche und bereits Spielsüchtige, für die ein umfassendes Sperrsystem eingerichtet werden soll, das die Teilnahme an Sportwetten und Lotterien sowie das Betreten von Spielbanken ausschließt. Schließlich soll über eine Aufsicht sichergestellt werden, dass beim Glücksspiel nicht betrogen wird.