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Schutz spielsüchtiger Casino-Besucher

am 29.12.2006, 11:45:44 Uhr

Nach dem Urteil können Spieler, die trotz Spielsperre an die Spielautomaten gelassen werden, dort verzocktes Geld von der Spielbank zurückverlangen. Im aktuell entschiedenen Fall gewann vor Gericht ein Rentner, der sich selbst wegen Spielsucht hatte sperren lassen, aber vom Casino Bad Oeynhausen nicht am Weiterspielen gehindert worden war. Er erstritt knapp 58.000 Euro plus Zinsen.

Die Sperre, so die Richter, verpflichte die Spielbank, den zwanghaften Spieler vor den "auf Grund seiner Spielsucht zu befürchtenden wirtschaftlichen Schäden zu bewahren", sie müsse also auch den Zugang zu Automaten kontrollieren. Bislang müssen sich Casino-Mitarbeiter die Ausweise ihrer Gäste nur dann zeigen lassen, wenn die bei ihnen Geld abheben oder Roulette und Baccarat spielen wollen.

Um solche Kontrollen zu umgehen, hatte sich der spielsüchtige Rentner das Geld zum Spielen überwiegend an normalen EC-Geräten rund um das Casino besorgt. Die Spielbanken fürchten laut "Spiegel" drastische Gewinneinbußen, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Viele Gäste würden sich von solchen Kontrollen "diskreditiert fühlen und dann lieber in die Spielhallen abwandern", sagte Matthias Hein von der Interessen- und Arbeitsgemeinschaft Deutscher Spielbanken.