am 22.12.2006, 14:21:35 Uhr
Das Unternehmen wollte gegen das Verbot private Sportwetten über das Internet anzubieten gerichtlich vorgehen. Das Verbot hatte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 2004 ausgesprochen. Vor dem Oberverwaltungsgericht war Sportwetten Gera mit dem Antrag auf Eilrechtsschutz gescheitert. Das Unternehmen kündigte nun weitere rechtliche Schritte an.Das Bundesverfassungsgericht sah sich auch nicht in der Pflicht, da dem Wettanbieter bislang "keine schweren Nachteile aus der sofortigen Vollziehung der Untersagungsverfügung" entstanden seien. Das Internetangebot werde weiterhin aufrechterhalten. Zudem forderten die Karlsruher Richter die Streitparteien auf, das Urteil im Hauptsacheverfahren abzuwarten. Darin soll über die Gültigkeit der noch auf DDR-Recht fußenden Genehmigungen für private Sportanbieter in Ostdeutschland entschieden werden.
Dabei geht es unter anderem darum, ob die Genehmigung des Gewerbeamtes Gera für die Sportwettengesellschaft nur für den Ostthüringer Raum gilt oder damit per Internet auch weltweite Angebote erlaubt sind. Zudem sei zu klären, inwieweit das vom Bundesverfassungsgericht im März 2006 festgeschriebene staatliche Sportwettenmonopol das Grundrecht der Berufsfreiheit einschränkt.
Die Sportwetten Gera GmbH wird nach Angaben von Nitzschke in jedem Falle weiter für ihr Recht kämpfen. "Wir werden auch prüfen, ob wir das mit Schadensersatzansprüchen verknüpfen." Das Internetangebot bestehe weiterhin. Allerdings müssten die Spieler angeben, aus welchem Bundesland sie kommen. "Sachsen-Anhalt wird dann ausgefiltert." Er verwies zudem auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts im bayerischen Ansbach vor wenigen Tagen, in dem ein Verbot von Sportwetten im Internet aus technischen Gründen ausgeschlossen wurde.