Nachrichten

Vermittlung privater Sportwettenangebote in Niedersachsen illegal

am 22.12.2006, 13:21:12 Uhr

Ein Unternehmer aus Schöningen ist mit einer Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gescheitert. Der Geschäftsmann hatte per Internet Sportwetten an einen Wettanbieter in Österreich vermittelt. Das Innenministerium untersagte dies. Anders als der Unternehmer sahen die Richter darin keine Verletzung der Berufsfreiheit und verwiesen darauf, dass der Gesetzgeber gehalten sei, Sportwetten rechtlich bis Ende 2007 neu zu regeln.

Das Oberverwaltungsgericht berief sich bei seiner Entscheidung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtslage in Bayern vom März 2006: Bis zu einer Neuregelung des Sportwetten-Rechts dürften alle nicht staatlich veranstalteten Wetten weiterhin verboten und unterbunden werden. Laut OVG sei die Rechtslage in Bayern voll auf Niedersachsen übertragbar. Ohne Konzession nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen erfülle die Vermittlung von Wetten den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels.

Das niedersächsische Innenministerium hat nach Angaben eines Sprechers seit Anfang 2005 gegen 356 Vermittler von Sportwetten ein Untersagungsverfahren angestrengt. 136 Firmen hätten ihre Vermittlungstätigkeit bereits einstellen müssen.