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In Bayern dürfen weiter Internet-Sportwetten angeboten werden

am 20.12.2006, 17:47:28 Uhr

Die Behörde hatte bwin und weiteren Sportwettenanbietern Anfang September untersagt, in Bayern per Internet Sportwetten anzubieten oder mit Teilnehmern aus Bayern abzuschließen.

Die Regierung hatte das Verbot damit begründet, dass es sich bei den Online-Sportwetten um illegales Glücksspiel handele und diese würden gegen den Lotteriestaatsvertrag verstoßen.

Die Firma bwin bezeichnete das Verbot als unverhältnismäßig und legte Klage ein. Es sei aus technischen Gründen nicht möglich, ausschließlich Spieler in Bayern vom Internetangebot auszuschließen. Die Verfügung der Regierung von Mittelfranken ziele darauf ab, das Internetangebot insgesamt aus dem Netz zu nehmen und bwin das in Sachsen genehmigte Gewerbe zu untersagen.

Das Verwaltungsgericht in Ansbach folgte weitgehend der Auffassung der Kläger. Zudem verstoße das Verbot der Regierung von Mittelfranken gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sollte der Online- Wettkanal bundesweit abgeschaltet werden müssen, nur um das Verbot in Bayern umzusetzen.