am 12.12.2006, 16:48:56 Uhr
Am Dienstag hob das Verwaltungsgericht München einen Bescheid des Innenministeriums auf. Eine private Wettfirma hatte vom Innenministerium eine Unbedenklichkeitserklärung für den Lotto- Vertrieb in Supermärkten und Tankstellen gefordert, was das Ministerium jedoch verweigerte. Der Lotteriestaatsvertrag und die bayerischen Landesregelungen stünden dem Lottovertrieb in Supermärkten jedoch nicht entgegen, vor allem vor dem Hintergrund der Berufsfreiheit, hieß es in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts