am 29.08.2006, 15:58:35 Uhr
"Lotterierecht ist Länderrecht", sagte eine Sprecherin der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen. Weder eine Öffnung des Marktes noch ein Ausweiten des Thüringer Angebotes in andere Bundesländer seien möglich.Das Bundeskartellamt hatte am Montag privaten Unternehmen grünes Licht erteilt, gegen Provision Tippscheine der Lottogesellschaften etwa in Supermärkten oder Tankstellen anzunehmen und weiterzuleiten. Zudem sollen die Lotto-Gesellschaften der Länder miteinander konkurrieren. Die staatlichen Lotteriebetreiber hatten angekündigt, gegen die Pläne der Wettbewerbshüter vor Gericht zu ziehen.