am 10.12.2006, 12:39:21 Uhr
Gegen 167 weitere Betreiber habe das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe eine Untersagungsverfügung erlassen. Wie Rech weiter mitteilte, haben 67 Betreiber Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Der Verwaltungsgerichtshof (BGH) habe bisher in drei Fällen den Sofortvollzug der Untersagungsverfügungen bestätigt.Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass private Wettbüros im Südwesten unzulässig sind. Der Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland sieht ein Monopol der Bundesländer bei den Glücksspielen vor. Genehmigungen früherer DDR-Behörden, auf die sich manche private Anbieter stützen, gelten nicht in den alten Bundesländern. Am 28. März dieses Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Untersagungsverfügungen bis zum 31. Dezember 2007 erlassen werden können, ohne dass damit gegen nationales Verfassungsrecht oder EU-Gemeinschaftsrecht verstoßen wird.