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Verbote gegen private Sportwettenbüros im Saarland ausgesetzt

am 06.12.2006, 19:42:44 Uhr

Zwei Eilbeschlüsse des saarländischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu einer Entscheidung des Saar-Verwaltungsgerichts sind Auslöser, teilte das Innenministerium mit. Das Verwaltungsgericht hatte 14 Eilanträge von Vermittlern privater Sportwetten gegen entsprechende Verbote von Kommunen zurückgewiesen. Das OVG halte diese Entscheidung aber insbesondere unter gemeinschaftsrechtlichen Aspekten für überprüfungsbedürftig und habe sie deshalb bis zur Entscheidung in den Beschwerdeverfahren ausgesetzt, teilte das Innenministerium mit.

Kramp-Karrenbauer ging ebenso wie die Saarland-Sporttoto GmbH davon aus, dass das OVG letztlich die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts bestätigen und sich damit den neun OVG Entscheidungen aus anderen Bundesländern anschließen werde. Die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private Sportwettenbüros in Deutschland sei nach wie vor unzulässig. Aus Respekt vor der Entscheidung des OVG sei aber allen betroffenen Kommunen empfohlen worden, bis zur endgültigen Entscheidung des OVG vorerst von weiteren Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen.

Hintergrund des Streits ist unter anderem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März. Die Karlsruher Richter hatten das staatliche Monopol auf Sportwetten für zulässig erklärt, zugleich jedoch festgestellt, es müsse an stärkere Vorgaben zur Bekämpfung der Spielsucht geknüpft werden. Nach dem Urteil waren viele Bundesländer rigoroser gegen private Wettbüros vorgegangen und hatten die Vermittlung und Bewerbung illegaler Sportwetten verboten. Die Länder haben bis zum 31. Dezember 2007 Zeit, den Sportwettenmarkt neu zu regeln.