am 05.12.2006, 17:55:26 Uhr
Es sei ihnen selbst überlassen, ob sie ein Internet-Angebot machten oder nicht, sagte eine Sprecherin gegenüber dpa. In einer Abmahnung hatte das Kartellamt den Gesellschaften zuvor untersagt, entsprechende Anweisungen ihrer Landesregierungen zum Ende des Online-Spielangebots umzusetzen, da sie gegen Kartellrecht verstießen. Faktisch ändert die Kartellamts-Entscheidung nichts: Es bleibt dabei, dass die meisten Gesellschaften auf ein Internet-Angebot verzichten, um es nicht über die eigenen Ländergrenzen hinaus öffnen zu müssen.Die Abmahnung werde jetzt nicht mehr weiter verfolgt, sagte Kartellamts-Sprecherin Irene Sewczyk. Sie habe ihren Zweck erfüllt, den Gesellschaften klarzumachen, dass sie sich an solche unzulässigen Absprachen und Anweisungen nicht halten müssten. Wenn die Gesellschaft nun erklärten, es sei ihre eigene Entscheidung, auf ein Internet-Angebot zu verzichten, dann nehme das Kartellamt das zur Kenntnis. Das Amt habe sein Ziel erreicht, regionale Marktaufteilungen im Internet zu beseitigen, sagte Sewczyk. "Wir werden hier nicht weiter gegen die Gesellschaften vorgehen." Das Kartellamt habe mit der Abmahnung seine Position klar gemacht, dass die Absprachen der Länderregierungen kartellrechtswidrig gewesen seien. Daran habe sich nichts geändert und diese Haltung sei auch bei den Gesellschaften angekommen.
Für das Kartellamt sei wichtig, dass die Schranken der Marktaufteilung fielen, sagte die Sprecherin. Deshalb sei den Gesellschaften die Auflage erteilt worden, dass sie ihre Internet- Angebot auch für Spieler in anderen Bundesländern öffnen müssten. Wenn sie es stattdessen nun vorzögen, ganz auf das Internet-Angebot zu verzichten, schadeten sie sich selbst, weil sie weniger einnähmen.
Die meisten Lotto-Gesellschaften haben sich wegen der Auflagen des Kartellamts zum Öffnen des Angebots vom Internet ganz zurückgezogen. Sie wollen damit auch vom Kartellamt angedrohte Millionenstrafen vermeiden, falls sie das Internet-Angebot nicht öffnen. Für Westlotto und Toto-Lotto-Niedersachsen hat ein privater Anbieter den Dienst übernommen.
Das Kartellamt will insgesamt im Rahmen des staatlichen Wettmonopols für mehr Konkurrenz beim staatlichen Lotto sorgen und auch eine regionale Marktaufteilung zwischen den 16 Länder- Gesellschaften. Grundsatzbeschlüsse dazu traf die Behörde bereits im August dieses Jahres.