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Beschluß des Kartellamts: Gefahr für Suchtgefährdete

am 29.08.2006, 15:26:09 Uhr

"Lotto ist eine Art des Glücksspiels, mit der der Spieler-Nachwuchs massiv gefördert wird", sagte der stellvertretende Geschäftsführer Raphael Gaßmann von der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren (DHS) in Hamm. Vor allem durch die zu erwartende aggressive Werbung werde der Einstieg ins Glücksspiel erleichtert.

"Eine Ausweitung des Wettbewerbs bedeutet eine bessere Erreichbarkeit der Wett- und Tippspiele für potenzielle Glücksspieler", heißt es in einer Erklärung der Landessstelle für Suchtfragen Mecklenburg-Vorpommern. Das Ausfüllen der Lottoscheine im Supermarkt und an der Tankstelle suggeriere das Wettspielen als Normalfall. "Damit wird eindeutig die Schwelle zu anderen Glücksspielen gesenkt", heißt es.

Das Bundeskartellamt hatte am Montag privaten Unternehmen grünes Licht erteilt, gegen Provision Tippscheine der Lottogesellschaften etwa in Supermärkten oder Tankstellen anzunehmen und weiterzuleiten. Die staatlichen Lotteriebetreiber hatten angekündigt, gegen die Pläne der Wettbewerbshüter vor Gericht zu ziehen.

"Wir als Hilfe-Dienstleister können die Entwicklung nur mit Sorge betrachten", sagte Gaßmann. "Beim Lotto muss der Spieler einige Tage warten, bis er weiß, ob er gewonnen oder verloren hat - deshalb wird er früher oder später den Weg in die Spielhallen finden und dort nach einem Weg suchen, schneller zu Geld zu kommen." Sollte die Lockerung in Kraft treten, sieht Gaßmann für Präventionsmaßnahmen nur wenig Chancen. Er forderte, die Lottogesellschaften sollten künftig Vorsorge und Therapien mitfinanzieren.