am 01.12.2006, 14:27:52 Uhr
Die Thüringer Lotteriegesellschaft werde ihren Internet-Spielbetrieb nicht wieder aufnehmen und damit ihre Angebote weiterhin ausschließlich auf den Freistaat beschränken, sagte Lothar Neyer, Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Das Kartellamt hatte gefordert, dass die Lotteriegesellschaften der Länder untereinander in Wettbewerb treten müssten. Wenn das Kartellamt weiterhin versuche, in die Gesetzgebungskompetenz der Länder einzugreifen, "werden wir den Konflikt an anderer Stelle weiterführen".Lotteriegesellschaften seien keine eigenständigen Unternehmen, die sich im Wettbewerb befinden, sondern übernähmen Aufgaben der Länder, sagte Neyer. Dies belegten auch die Geschäftsbesorgungsverträge, die sie mit den Ländern geschlossen hätten. Damit werde ihr Geltungsbereich auf die Grenzen des jeweiligen Landes beschränkt. Aus diesem Grund bilden die Lotteriegesellschaften für Neyer auch kein Kartell. Ihre Organisation werde vor allem vom Ordnungsrecht bestimmt, weil die Gefahren wie Spielsucht und Begleitkriminalität begrenzt werden müssten. "Diese Auffassung ist ja vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden."