am 23.11.2006, 17:52:41 Uhr
Sprecher Herbert John sagte "Das kann sich aber von Stunde zu Stunde ändern. Die Rechtslage ist immer noch verworren".Die Gesellschaft ist neben der nordrhein-westfälischen derzeit der einzige Anbieter in Deutschland, der noch eine Abgabe von Lottoscheinen per Internet ermöglicht. Sie hatte sich damit einer millionenschweren Strafandrohung durch das Bundeskartellamt gefügt. Nach Auffassung des Landes ist die Öffnung des Angebotes jedoch rechtswidrig, da die Gesellschaft lediglich über eine Glücksspielkonzession für Niedersachsen verfüge. Die anderen Gesellschaften seien einer gemeinsamen Weisung aller Länder gefolgt, die Tipp-Abgabe übers Internet nach der Kartellamtsdrohung einzustellen.
Nach Angaben des Innenministeriums müsse zunächst das Ende einer Anhörung abgewartet werden, bevor die private Lottogesellschaft zur Einstellung ihres Angebotes aufgefordert werden könne. Das Verfahren werde noch einige Tage dauern, sagte ein Sprecher. Eine konkrete Aussage zu dem Problem wurde am Donnerstag bei einem Treffen der Staatskanzleichefs erwartet. Insbesondere die Lottogesellschaft hofft, bei dem Streit aus der Schusslinie genommen zu werden. "Was wir auch machen, wir machen alles falsch", sagte John. Der Deutsche Lotto- und Totoblock drängt auf eine eindeutige juristische Klärung des Konflikts.