am 22.11.2006, 18:13:20 Uhr
Entsprechenden Bescheide seien jetzt verschickt worden, teilte das landesweit zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe mit. Dazu gehöre auch das Verbot, "Sportwetten zu veranstalten, zu vermitteln, hierfür zu werben oder solche Tätigkeiten zu unterstützen".Ein Sprecher von bwin kündigte auf Anfrage Rechtsmittel gegen den Bescheid an. Man sei optimistisch, im Eilverfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht die Aussetzung des Sofortvollzuges erreichen zu können, hieß es.
bwin war zuvor bereits in Hessen und in Sachsen das Wettgeschäft verboten worden. Damals hieß es, andere Bundesländer bereiteten entsprechende Untersagungsverfügungen vor. In Sachsen hatte das Dresdner Verwaltungsgericht allerdings im Oktober in einem Eilverfahren entschieden, dass bwin vorerst weitermachen darf. Wegen der noch ungeklärten Rechtslage auf Bundesebene und in Europa wollte das Gericht nicht vorschnell Tatsachen schaffen.
Das Karlsruher Regierungspräsidium drohte ein Zwangsgeld von 50.000 Euro an. Ähnliche Schreiben seien an weitere Sportwettenveranstalter in Berlin, Gera und Graz gegangen. Die Glücksspielveranstalter hätten nun zwei Wochen Zeit, dem Regierungspräsidium die Einstellung ihrer Tätigkeit mitzuteilen. Die Firmen hätten in Baden-Württemberg unerlaubt Sportwetten als private Unternehmer angeboten, begründete die Behörde ihr Verbot.