am 22.11.2006, 16:47:32 Uhr
Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte "Wir müssen den Fall noch prüfen". Die Länder hätten sich an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert, als sie das Internet-Lotto einstellten."Die Karlsruher Richter haben uns aufgetragen, bei Beibehaltung des Monopols das Spielangebot nicht auszuweiten und die Werbung einzuschränken", sagte der Sprecher. Es wäre fragwürdig, wenn die Kartellbehörde nun offensichtlich das Gegenteil wolle und die Länder beziehungsweise die Lottogesellschaften auffordere, das höchste deutsche Gericht zu ignorieren.
Der Präsident des Kartellamts, Ulf Böge, hatte den Länderregierungen vorgeworfen, im Streit um die Öffnung des Lottomarkts gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Die gemeinsame Vereinbarung und die Anweisung zum Stopp der Internet- Angebote an die Lottogesellschaften seien "rechtswidrig" gewesen, sagte Böge. "Nach europäischem Recht war diese Anweisung unzulässig." Auch Länderregierungen müssten sich an dieses Recht halten.