am 22.11.2006, 14:42:53 Uhr
Böge sagte, dass die gemeinsame Vereinbarung und die Anweisung zum Stopp der Internet- Angebote an die Lottogesellschaften "rechtswidrig" gewesen seien. "Nach europäischem Recht war diese Anweisung unzulässig." Auch Länderregierungen müssten sich an dieses Recht halten.Das Bundeskartellamt folge mit seinem Beschluss, den Lottogesellschaften zu untersagen, sich an die Anweisung der Länder zu halten, nur dem Recht und seiner Zuständigkeit, sagte Böge. Daraus entstehende mögliche Konflikte zwischen den Gesellschaften und den Ländern spielten für Entscheidungen der Behörde keine Rolle. "Wir haben die Aufgabe, dass die kartellrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, egal wer dahinter steht."