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Lob und Kritik für Bundeskartellamtsbeschluß

am 28.08.2006, 18:51:12 Uhr

Während Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) am Montag die Entscheidung kritisierte, lobte FDP-Landeschefin Birgit Homburger die eingeschlagene Richtung zu mehr Wettbewerb. Aus Sicht von Baden-Württembergs Lotto-Chef Friedhelm Repnik werden die Preise steigen. "Lottospielen wird dadurch nicht billiger, im Gegenteil", sagte Repnik den Stuttgarter Nachrichten.

Private Spielvermittler verlangten bis zu 30 Prozent Gebühren. Am billigsten spiele man daher immer noch bei offiziellen Toto-Lotto-Annahmestellen. Eine Öffnung des Lotteriemarktes für gewerbliche Anbieter würde laut Repnik auch zu Lasten der Kultur- und Sportförderung im Land gehen.

"Gewerbliche Vermittler streichen höhere Gebühren ein als unsere Annahmestellen. Wenn es künftig verstärkt über solche Anbieter geht, werden dem Staat und somit auch der Allgemeinheit Gelder entzogen", sagte Repnik. Nach seinen Angaben flossen aus dem Lotto-Geschäft vergangenes Jahr 435 Millionen Euro aus Lotteriesteuer und Zweckerträgen an das Land Baden-Württemberg.

"Baden-Württemberg will das Staatsmonopol beibehalten", sagte Stratthaus in Stuttgart. Seiner Meinung nach widerspricht der neue Beschluss der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wenn der Wettbewerb zwischen den 16 Lottogesellschaften eröffnet werde, könne die Spielsucht nicht mehr bekämpft werden, urteilte Stratthaus.

Ein Alleingang Baden-Württembergs ist nicht möglich. Das Bundeskartellamt hatte am Montag privaten Vermittlern erlaubt, künftig auch in Supermärkten und an Tankstellen gegen Provision Annahmestellen von Tippscheinen einzurichten. Damit sollen die regionalen Grenzen des Lotto-Monopols aufgehoben und soll mehr Wettbewerb unter den Lottogesellschaften geschaffen werden.

Homburger verlangte, dass auch Private künftig einen Teil ihrer Einnahmen aus Sportwetten für die Sportförderung abgeben. Die Vereine könnten auf das Geld nicht verzichten. Aus ihrer Sicht ist der Beschluss für mehr Wettbewerb auf dem Glücksspielmarkt verfassungsgemäß. Allerdings müssten hier "enge Kriterien" gelten. So müsse, egal ob bei einem Staatsmonopol oder bei Marktöffnung, die Suchtbekämpfung gewährleistet sein.