am 21.11.2006, 19:08:16 Uhr
"Selbst wenn wir es wollten, könnten wir es nicht, weil wir den Weisungen der Landesregierung von Rheinland-Pfalz unterliegen", sagte Geschäftsführer Hans-Peter Schössler. Lotto Rheinland-Pfalz hatte am 6. November auf Weisung der Landesregierung das Spielangebot aus dem Internet genommen.Am Dienstag untersagten die Wettbewerbshüter in Bonn den von den Ländern verfügten Stopp von Internet-Tippscheinen. In einer Abmahnung verbot es den Lottogesellschaften, entsprechende Anweisungen ihrer Landesregierungen umzusetzen. Das Kartellamt hatte zuvor mit Zwangsgeld von jeweils einer Million Euro gedroht, sollten die Lottogesellschaften ihre Internet-Tippscheine bis 7. November nicht über ihre Landesgrenzen hinaus freigeben.
"Was das Kartellamt von uns will, ist nicht nachvollziehbar", sagte Schössler. Lotto Rheinland-Pfalz habe von der Landesregierung bis zum Jahr 2013 die Konzession, das Glücksspiel in Rheinland-Pfalz anzubieten. «Wir fühlen uns dem Land gegenüber verpflichtet und nicht einer Bundesbehörde, die sich als Wettbewerbshüter versteht», erklärte Schössler. "Würden wir das Internet-Angebot von Lotto Rheinland-Pfalz für das gesamte Bundesgebiet öffnen, würde uns das Land die Konzession entziehen. Und das wollen wir nicht."
Die Untersagung des Kartellamtes wird nicht sofort wirksam. Die Lottogesellschaften haben bis 30. November Zeit für eine Reaktion. Um einer vom Kartellamt angedrohten Millionenstrafe zu entgehen, hatten sich die Länder vor zwei Wochen mit Mehrheit darauf verständigt, den Online-Tipp bis auf weiteres ganz aus dem Internetangebot zu streichen und ihre Gesellschaften entsprechend angewiesen. Sie wollten mit dem Stopp auch verhindern, dass die Gesellschaften ihr Angebot auch über die Ländergrenzen hinaus hätten öffnen müssen.
Mit der jetzt erteilten Untersagung werde "die volle unternehmerische Freiheit der Lottogesellschaften zur Entscheidung über ihren Internetvertrieb wiederhergestellt", heißt es in dem der