am 09.11.2006, 16:41:38 Uhr
Unter dem Motto "Spielen gehört nicht dem Staat, sondern allen", streben die Initiatoren eine regulierte Öffnung des Sportwettenmarktes an. Nach Aussage von Niklas Proksch, Sprecher des Bündnisses, ist es das Ziel, "die Ministerpräsidenten der Bundesländer davon zu überzeugen, ihre unnachgiebige Haltung zu überdenken und aufzugeben".Das Bündnis ist überzeugt, "dass die Länder mit ihrer restriktiven Haltung gegen europäisches Recht verstoßen." Der Europäische Gerichtshof habe festgestellt, dass das Anbieten von Glücksspielen eine Dienstleistung ist, die der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit unterliegt.
Der Kampagne haben sich unter anderen TV-Sender wie das DSF und Premiere, die Handball-Bundesliga (HBL), Basketball-Bundesliga (BBL), das Sportmagazin kicker, die Fußball-Bundesligisten Werder Bremen, VfB Stuttgart, Arminia Bielefeld sowie Zweitligist 1860 München angeschlossen. Die Initiatoren kritisieren, "dass die Bundesländer an ihrem Monopol festhalten und mitunter unverhältnismäßig hart gegen private Wettbewerber vorgehen vorgeblich, um der Spielsucht vorzubeugen".
Die massive Bewerbung von Lotto-Jackpots sowie anderer staatlicher Glücksspielangebote lege jedoch einen anderen Schluss nahe: "Der Schutz der Bürger vor Spielsucht dient den meisten Bundesländern lediglich als Deckmantel, um die eigenen Einnahmen aus dem staatlichen Glücksspiel-Monopol zu sichern", heißt es auf der Internetseite des Bündnisse (www.kein-monopol.de).
Bundesliga-Tabellenführer Werder Bremen ist unterdessen mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Untersagung von Werbung für den privaten Sportwetten-Anbieter bwin e.K. ebenso vorgegangen wie sein Sponsor.
In Hessen darf bwin keine Sportwetten oder andere Glücksspiele mehr anbieten. Das Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigte am Donnerstag eine Information der Lotto-Gesellschaft Hessen, derzufolge eine von bwin angestrebte einstweilige Verfügung abgewiesen wurde. Die mit dem staatlichen Wettmonopol begründete Verbotsverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt sei sofort zu vollziehen (Az.: 3 G 1896/06). Das Verbot gelte auch für das Internet.