am 07.11.2006, 14:20:39 Uhr
Diese seien von den Entscheidungen der einzelnen Bundesländer nicht betroffen, sagte eine Sprecherin des Online-Lottoanbieters Tipp 24. Die kommerziellen Lottovermittler arbeiteten zwar mit den staatlichen Lottogesellschaften zusammen, seien aber nicht an Ländergrenzen gebunden und erfüllten somit die Vorgaben des Bundeskartellamtes.Der Stopp für den Online-Tipp betrifft ausschließlich die eigenen Internet-Angebote der Lottogesellschaften. Diese unterliegen den Weisungen ihrer Landesregierungen als Aufsichtsbehörde. Bis Dienstagmittag hatten 14 der insgesamt 16 Landeslottogesellschaften ihren virtuellen Tippschein gesperrt. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollten noch im Tagesverlauf ihr Vorgehen bekannt geben.
Das Bundeskartellamt in Bonn hatte mit Geldstrafen in Millionenhöhe gedroht, sollten die Lottogesellschaften ihr Internetspiel nicht über die Landesgrenzen hinaus ausweiten. Zunächst hatten in einem ersten Schritt einige Landeslottogesellschaften auch ihr Angebot für bundesweit alle Spieler zugelassen. Bislang war dies auf Spieler mit Wohnsitz in dem jeweiligen Land beschränkt. Sie waren jedoch umgeschwenkt, nachdem am Montag die Chefs der Staatskanzleien der Länder in einer Telefonkonferenz ein einheitliches Vorgehen besprochen hatten.
Da die Länder mit einer Öffnung des Internet-Tippscheins für alle Spiele zwar der Forderung der Bonner Wettbewerbshüter nachkämen, aber gegen die auf ihre Ländergrenzen beschränkten Lottokonzessionen verstießen, entschied sich die Mehrzahl der Länder nun für eine Sperrung des Internetangebots.