am 07.11.2006, 10:58:35 Uhr
Neuaufträge würden nicht mehr bearbeitet, bestehende Spielaufträge seien von dieser Festlegung nicht betroffen, teilte Lotto-MV auf ihrer Internetseite mit. Hintergrund ist ein Ultimatum des Bundeskartellamtes. Darin hatte die Bonner Behörde 14 der 16 deutschen Lotto-Gesellschaften mit einem Zwangsgeld gedroht, wenn sie bis Dienstag 24.00 Uhr nicht ihre virtuellen Tippscheine für Interessierte in allen Bundesländern freigeben. Bislang waren nur Spieler mit Wohnsitz in dem jeweiligen Land zugelassen.