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Bayerns Finanzminister kritisiert Bundeskartellamt

am 28.08.2006, 16:40:15 Uhr

"Die vom Bundeskartellamt geforderte Ausweitung des Wettbewerbs würde zwangsläufig zu einer Ausweitung der Glücksspielsucht führen", meint Faltlhauser. Dies widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Faltlhauser geht daher davon aus, dass die Entscheidung des Kartellamtes vor Gericht keinen Bestand haben wird.

Das Bundeskartellamt will mit seinen Entscheidungen im Interesse der Millionen von Tipp-Kunden für mehr Konkurrenz beim Lotto sorgen. Nach dem Willen der Wettbewerbshüter dürfen die 16 staatlichen Gesellschaften den Markt nicht weiter regional in den Ländergrenzen unter sich aufteilen. Die Behörde erteilte zudem privaten Unternehmen grünes Licht, gegen Provision Tippscheine der Lottogesellschaften etwa in Supermärkten oder Tankstellen anzunehmen.