am 31.10.2006, 10:58:47 Uhr
Wie das Gericht mitteilte, wurde eine gegen die Schließung gerichtete Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer hatte in seiner Gaststätte in einem Ort bei Lindau in Bayern ein privates Wettbüro betrieben.Das Landratsamt Lindau hatte dem Wirt am 31. Mai die Annahme und Vermittlung von Sportwetten untersagt. Dagegen hatte sich der Betreiber erfolglos vor den Verwaltungsgerichten gewehrt. In der Hauptsache ist gegen seinen Widerspruch noch nicht entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März strengere Vorgaben zum Kampf gegen die Spielsucht verlangt. In der derzeitigen Form seien die Regeln für die Sportwetten verfassungswidrig. Nach den Vorgaben aus Karlsruhe müssen die Länder oder der Bund bis zum 31. Dezember 2007 eine Neuregelung erlassen.