am 24.10.2006, 15:52:16 Uhr
"Die für das staatliche Glücksspielwesen zentralen Fragen" sollten den obersten Richtern zur Entscheidung vorgelegt werden, sagte der Geschäftsführer der federführenden Land Brandenburg Lotto GmbH, Horst Mentrup. Auslöser für diesen Schritt war ein Entscheid des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes (OLG), das am Montag einen Beschluss des Bundeskartellamts zur Lotto-Liberalisierung weitgehend bestätigt hatte.Das Kartellamt hatte Ende August privaten Unternehmen erlaubt, gegen Provision Tippscheine der Lottogesellschaften etwa in Supermärkten oder Tankstellen anzunehmen und weiterzuleiten. Außerdem dürften die 16 staatlichen Lotto-Gesellschaften den Markt nicht anhand der Ländergrenzen aufteilen. Gegen den sofortigen Vollzug dieses Beschlusses hatte der Lottoblock Beschwerde beim OLG eingelegt."Der OLG-Senat hat dem Bundeskartellamt Recht gegeben und die Anträge des Lottoblocks als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen", sagte ein Gerichtssprecher. Es handele sich um eine vorläufige Entscheidung. Das OLG habe den Gang zum BGH ausdrücklich zugelassen.