am 20.10.2006, 16:28:41 Uhr
Der Verband der Lotterieeinnehmer und Spielvermittler nannte den geplanten Vertrag wegen seiner diversen Ausnahmeregelungen "inkonsequentes Stückwerk". Die Länderchefs hatten sich auf den Erhalt des staatlichen Glücksspiel-Monopols geeinigt. Der neue Staatsvertrag setze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts "eins zu eins" um, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) am Freitag nach dem Ende der zweitägigen Konferenz. Das Gericht hatte das staatliche Wettmonopol nur für zulässig erklärt, wenn die Anbieter zur Bekämpfung der Spielsucht betrügen.Zur Eindämmung der Suchtgefahren soll die Werbung für Lotterien und Sportwetten laut Staatsvertrag drastisch eingeschränkt werden. Fernsehwerbung ist verboten, allerdings gibt es hier auch Ausnahmen. Die Ziehung der Lottozahlen wird es weiterhin geben, und auch Lotterien wie "Aktion Mensch" oder "Die Goldene Eins" dürfen das Fernsehen nutzen. Glücksspiel im Internet gilt als illegal. Ausgenommen davon sind die Angebote von Toto-Lotto sowie das Internet-Spiel der Spielbanken, auf die der Geltungsbereich des Staatsvertrages ausgedehnt wird. Der Entwurf für den Staatsvertrag muss nun noch in die Anhörung verschiedener Interessenverbände.