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Verwaltungsgericht entscheidet: Werbung für private Sportwetten erlaubt

am 18.10.2006, 17:24:51 Uhr

Die Stadt Bielefeld hatte dem Fußball-Bundesligisten Arminia Bielefeld die Bandenwerbung für private Sportwetten im Stadion untersagt, einem dagegen gerichteten Eilantrag gab das Verwaltungsgericht statt (Az. 3 L 665/06). Die Anwendbarkeit des nordrhein-westfälischen Sportwettengesetzes mit Monopol des staatlichen Anbieters Oddset sei nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes zweifelhaft, hieß es zur Begründung.

Außerdem verstoße das staatliche Monopol für Sportwetten gegen die durch europäisches Recht garantierte Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit. Bereits im Mai hatte das Gericht entschieden, dass private Wettbüros vorerst nicht schließen müssten. Die endgültige Klärung bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.