am 13.10.2006, 17:42:04 Uhr
Der Internetvertrieb bei Spielbanken, Sportwetten und bei Lotterien mit schnellem Gewinnentscheid wie KENO und Quicky sollte verboten werden, erklärte Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU). Dies gelte auch für die Banden- und Trikotwerbung bei den Sportwetten. Der Internetvertrieb des Zahlenlottos sollte jedoch weiter zugelassen werden, da diese Glücksspielart nur ein geringes Suchtpotenzial aufweise.Für diese Regelungen will Stratthaus bei den anderen Bundesländern werben, die am staatlichen Wettmonopol festhalten und dafür einen neuen Staatsvertrag erarbeiten wollen. Der Minister sprach sich auch gegen ein Verbot des so genannten Direktmailings aus, mit dem die Zusendung von Spielangeboten per Post bezeichnet wird.
Stratthaus sagte: "Unsere Vorschläge haben die anderen Länder nachdenklich gestimmt und ich bin zuversichtlich, dass es zu entsprechenden Regelungen kommen wird. Damit wäre der Fortbestand der Klassenlotterien gesichert." Der Minister rechnet zudem damit, dass auch die Fernsehshows wie Aktion Mensch, Goldene 1 und die Shows der Klassenlotterien sowie die Übertragung der öffentlichen Ziehungen erhalten bleiben.