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Eilverfahren im Streit um Zugang zu Spielautomaten abgelehnt

am 13.10.2006, 17:08:49 Uhr

Die Klage des Fachverbandes, in dem unter anderem Wissenschaftler, Juristen und Selbsthilfegruppen vertreten sind, richtet sich gegen einige Klauseln der neuen Spielsperrverträge. "Sie dienen einzig und allein dem Zweck, die Spielbanken vor Schadensersatzansprüchen zu schützen", erklärte der Verband. Anders als bei Spielautomaten sind Personenkontrollen etwa bei Roulette schon vorgeschrieben. Eine Entscheidung über die Unterlassungsklage steht unterdessen noch aus.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2005 entschieden, dass Spielsüchtige durch genauere Kontrollen wirksamer von Spielcasinos ausgeschlossen und damit vor Verlusten geschützt werden müssen. Ob den Casinos generelle Ausweiskontrollen zugemutet werden können, ließ der BGH aber offen.