Nachrichten

Mehr Wettbewerb beim Lotto

am 28.08.2006, 12:16:12 Uhr

Die 16 staatlichen Gesellschaften dürften den Markt nicht weiter regional in den Ländergrenzen unter sich aufteilen, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Diese Absprache sei eine unzulässige "Gebietsaufteilung" und verstoße gegen deutsches und europäisches Recht.

Das Kartellamt untersagte den Lottogesellschaften außerdem, die Annahme von Tippscheinen durch Privatvermittler an Standorten wie Supermärkten oder Tankstellen zu boykottieren. Der Lotteriestaatsvertrag lasse die gewerbliche Vermittlung durch private Firmen ausdrücklich zu, sagte Böge.

Böge machte klar, dass es bei den Entscheidungen des Kartellamts nicht um das staatliche Wettmonopol gehe, sondern nur um die Vermittlung und den Vertrieb "staatlicher Produkte" der Lottogesellschaften.

Die Beschlüsse des Kartellamts sind sofort vollziehbar. Die Lottogesellschaften können dagegen noch innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Folgen sie den Verfügung der Kartellwächter nicht, droht ihnen ein hohes Bußgeld.