am 28.08.2006, 10:24:04 Uhr
Die 16 staatlichen Gesellschaften sollen den Markt nicht weiter regional in den Ländergrenzen unter sich aufteilen dürfen, geht aus einem Beschluss des Kartellamts hervor, der vorab bekannt wurde und den Kartellamtspräsident Ulf Böge vorstellen wollte. Auch Privatvermittlern wie der Fluxx AG soll es möglich sein, gegen Provision von Kunden Tippscheine etwa in Supermärkten oder Tankstellen anzunehmen. Dies dürfe von den Lottogesellschaften nicht boykottiert werden, berichtete Fluxx über den Beschluss der Behörde.Das Kartellamt hatte den Lottogesellschaften und dem Deutschen Lotto- und Totoblock bereits Ende Mai in einer Abmahnung entsprechende Verbote angekündigt. Bisher hat der Verbraucher kaum die Möglichkeit, die günstigste Lottogesellschaft zu wählen. Für die Bundesländer sind die Lotto-Erträge eine wichtige Geldquelle.
Der Versuch der Lottogesellschaften, die von Fluxx in Supermärkten vermittelten Lottotipps zu verhindern, stelle einen Verstoß sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Kartellrecht dar, zitierte das Unternehmen aus dem Beschluss der Wettbewerbshüter. Auch dürften die Lottogesellschaften keine Absprachen über die zu zahlenden Provisionen an gewerbliche Spielvermittler mehr treffen. Steuern und Zweckerträge aus Lottogeldern müssten in demjenigen Bundesland verbleiben, in dem die Scheine von Spielvermittlern abgegeben wurden.
"Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols bestätigt hat, bescheinigt nun das Bundeskartellamt den Bundesländern auch die Rechtswidrigkeit der Organisation des Lotteriewesens in Form eines Kartells, das untereinander Marktabsprachen trifft und Marktteilnehmer an der Ausübung ihrer Dienstleistungen hindert", erklärte Fluxx-Vorstandssprecher Rainer Jacken.