am 04.12.2011, 10:13:17 Uhr
Per einstweiliger Verfügung hat das Landgericht Bonn der nordrhein-westfälischen Lottogesellschaft WestLotto untersagt, den Rubbellos-Adventskalender in ihren Annahmestellen weiter zu verkaufen.Geklagt hatte der in England ansässige Glücksspielanbieter Tipp24 Services Ltd. Das Unternehmen sieht im Verkauf von Adventskalendern ein anreizendes bzw. spielsuchtgefährdendes Spielangebot.
WestLotto will gegen den Gerichtsbeschluss Rechtsmittel einlegen.