am 21.10.2011, 14:24:53 Uhr
Die Richter des OVG in Münster bezweifeln, dass die Übertragung der Ziehungen und Lotterieshows im TV mit den Zielen der Suchtprävention vereinbar sind. Es wird kritisiert, dass die "Art und Weise der öffentlichen Ermittlung von Gewinnzahlen vor laufenden Fernsehkameras eine unzulässige Anreizwirkung" entfalte.Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks, Erwin Horak, nimmt in einer Presseerklärung wie folgt Stellung: "Die Ziehung der Lottozahlen wird auch weiterhin im Fernsehen stattfinden. Dieses Verfahren wurde ausdrücklich gewählt, damit die Lottospieler nachvollziehen können, wie die Ziehungsergebnisse zustande kommen. Seit 1965 finden daher die Ziehungen wegen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit öffentlich im Fernsehen statt. Die Entscheidung des OVG Münster wird daran nichts ändern."