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Keine Sportwetten für Arme

am 08.07.2011, 08:41:17 Uhr

Hartz-IV-Empfänger und überschuldete Personen dürfen in Niedersachsen weiterhin keine hohen Wetten eingehen, entschied jüngst das Landgericht in Oldenburg. Damit erlitt die Toto-Lottogesellschaft in Niedersachsen wiederholt eine Niederlage.

Die Lotto-Annahmestellen seien zwar nicht dazu verpflichtet, die Einkommensverhältnisse ihrer Kunden zu überprüfen, jedoch dürfen Hinweise auf Überschuldung bzw. zu geringes Einkommen nicht ignoriert werden. Für Verstöße droht dem staatlichen Glücksspielunternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.