am 08.05.2011, 11:06:54 Uhr
Die Richter des Landesgerichts Köln wiesen damit einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie gegen eine einstweilige Verfügung zurück.Hartz-IV-Beziehern ist es verboten, Spieleinsätze bei Sportwetten zu riskieren, "die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen".
Mitarbeiter von Lotto-Annahmestellen und Wettbüros in Nordrhein-Westfalen können somit einen Kunden ablehnen, wenn ihnen deren finanziell schwierige Situation bekannt ist. Zum Nachforschen, welche Vermögensverhältnisse der Kunde hat, sind die Mitarbeiter allerdings nicht gezwungen.