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Ablehnung von Hartz-IV-Beziehern

am 08.05.2011, 11:06:54 Uhr

Die Richter des Landesgerichts Köln wiesen damit einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie gegen eine einstweilige Verfügung zurück.

Hartz-IV-Beziehern ist es verboten, Spieleinsätze bei Sportwetten zu riskieren, "die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen".

Mitarbeiter von Lotto-Annahmestellen und Wettbüros in Nordrhein-Westfalen können somit einen Kunden ablehnen, wenn ihnen deren finanziell schwierige Situation bekannt ist. Zum Nachforschen, welche Vermögensverhältnisse der Kunde hat, sind die Mitarbeiter allerdings nicht gezwungen.