am 05.10.2006, 17:38:15 Uhr
Weder die Wettbüros noch die im Ausland ansässigen Buchmacher hätten die landesrechtlich erforderliche Konzession, urteilten die Richter in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung (6 B 10895/06.OVG). Der Beschluss betrifft 14 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aus allen Teilen des Landes - unter anderem aus Diez, Kaiserslautern und Landau. Dabei ging es um Buchmacher aus dem EU-Ausland.Hintergrund der Verfahren ist unter anderem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März. Die Karlsruher Richter hatten das staatliche Monopol auf Sportwetten für zulässig erklärt, zugleich jedoch festgestellt, es müsse an stärkere Vorgaben zur Bekämpfung der Spielsucht geknüpft werden. Nach dem Urteil waren viele Bundesländer rigoroser gegen private Wettbüros vorgegangen und hatten die Vermittlung und Bewerbung illegaler Sportwetten verboten. Die Länder haben bis zum 31. Dezember 2007 Zeit, den Sportwettenmarkt neu zu regeln.
Das Mainzer Verwaltungsgericht hatte Mitte September dagegen für die Wettanbieter entschieden und die Schließung mehrerer Annahmestellen von ausländischen Sportwettenanbietern trotz entsprechender Anordnungen der Kommunen vorerst untersagt (Az.: 6 L 654/06.MZ). Nach Auskunft des OVG ist jedoch auch dieses Verfahren inzwischen in Koblenz anhängig und soll innerhalb der kommenden Wochen entschieden werden.