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Keine Rubbellose für Minderjährige

am 03.12.2010, 09:10:29 Uhr

Geklagt hatte ein Berufsverband, der 2009 eine 16-jährige Testverkäuferin eingesetzt hatte. Das zuständige Landgericht hatte zunächst die Klage als unzulässig zurückgewiesen. Die Richter des Oberlandesgerichts in Koblenz stellten nun in ihrem Urteil fest, dass die Testkäufe rechtens seien, die Erkenntnisse also "nicht in unlauterer Weise erlangt worden" sind.

Nach geltendem Glücksspielstaatsvertrag ist Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Glücksspielen untersagt. Veranstalter seien verpflichtet, dieses Verbot durchzusetzen, befanden die Richter.