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Neue Rechtfertigung für Glücksspielmonopol gesucht

am 18.09.2010, 09:51:16 Uhr

Künftig soll nicht die Suchtbekämpfung, sondern die Kriminalitätsbekämpfung die Beibehaltung des Glücksspielmonopols des Staates in Deutschland begründen. Da das Lotteriewesen nachweislich innerhalb der Glücksspiele das geringste Suchtrisiko bietet, ist mit der fadenscheinigen Begründung der Suchtbekämpfung das Monopol nicht aufrechtzuerhalten.

Wichtig sei, "dass die Lotterieeinnahmen weiterhin dem Staat zugutekommen und durch Konzessionsvergaben und Besteuerungen weitere Einnahmen erzielt werden", so der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke.