am 08.09.2010, 11:11:36 Uhr
Am heutigen Mittwoch verkündete der Europäische Gerichtshof in Luxemburg das Urteil im Streit um das staatliche Wettmonopol. Mehrere private Glücksspielanbieter hatten geklagt.Die höchsten EU-Richter entschieden, dass die deutschen Regelungen nicht mit EU-Recht vereinbar seien. Zwar seien Wettmonopole im Rahmen der Spielsuchtbekämpfung grundsätzlich zulässig, dieses Ziel werde aber in Deutschland nicht konsequent verfolgt. So ist ein staatliches Monopol nicht gerechtfertigt, wenn bspw. die Lottogesellschaften der Bundesländer umfangreiche Werbekampagnen durchführen oder das Betreiben von privaten Geldspielautomaten erlaubt ist.
Da mit diesem Urteil das deutsche Glücksspielmonopol unzulässig ist und ab sofort nicht mehr gilt, dürfte es in nächster Zeit zu Veränderungen in der Branche kommen.