am 09.07.2010, 09:00:17 Uhr
In einem Grundsatzurteil hat der EuGH im Hinblick auf die schwedische Glücksspielregelung entschieden, dass ein ausschließlich staatliches Glücksspielmonopol rechtens sei.Demnach könne kommerziellen Wettspielanbietern ein Werbeverbot erteilt werden. EU-Mitgliedstaaten können nach Ansicht des Gerichts kommerzielle Angebote aus kulturellen, sittlichen oder religiösen Gründen verbieten und eine Beschränkung auf staatliche Anbieter festlegen.