am 06.06.2010, 10:38:41 Uhr
Gestritten hatten drei ehemalige Arbeitskollegen um die Verteilung eines Lottogewinns in Höhe von mehr als 1,7 Millionen Euro. Das Gericht Hildesheim hatte im Januar den Gewinnanspruch des dritten Kollegen aberkannt, da dieser seine Teilnahme an der Tippgemeinschaft nicht zweifelsfrei nachweisen konnte. Seine Berufung gegen diesen Gerichtsentscheid hatte der Mann inzwischen zurückgenommen.