am 25.04.2010, 09:37:48 Uhr
Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Gerichtsbeschluss ist es dem Verein künftig untersagt, Lose für die ZDF-Fernsehlotterie Aktion Mensch im Internet zu verkaufen. Das verstoße gegen das im Glücksspielstaatsvertrag geregelte Verbot, Glücksspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln. Die Mainzer Richter bestätigten damit die Position der Bundesländer und wiesen die Klage der Deutschen Behindertenhilfe ab.Die vom Kläger geplante Vorgehensweise würde die Spielteilnahme im Internet ermöglichen, da mit der Bestellung der Lose und der Erteilung der Einzugsermächtigungen alles getan wäre, um an der Lotterie teilzunehmen, so die Auffassung des Gerichts.