am 15.01.2010, 09:00:33 Uhr
Die Richter in Luxemburg kippten mit dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ein vom Landgericht Duisburg und Oberlandesgericht Düsseldorf gegen den Discounters Plus verhängtes Verbot.Der Discounter hatte im Jahr 2004 unter dem Motto "Einkaufen, Punkte sammeln, gratis Lotto spielen" für die Aktion "Ihre Millionenchance" geworben. Kunden erhielten bei jedem Einkauf über fünf Euro Bonuspunkte und konnten ab 20 Punkten kostenlos an einer Lottoziehung des Deutschen Lottoblocks teilnehmen. Nach Ansicht der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs verstieß diese Aktion gegen deutsches Wettbewerbsrecht, wonach Preisausschreiben und Gewinnspiele nicht mit einer Kaufverpflichtung verknüpft werden dürfen.
Der EuGH entschied nun anders, da ein generelles Verbot im europäischen Wettbewerbsrecht nicht vorgesehen sei. Allerdings müsse in jedem Fall einzeln geprüft werden, ob Verbraucher durch ein Gewinnspiel nicht wesentlich in ihrem Kaufverhalten beeinflusst werden. Im konkreten Fall des Discounters Plus muss dies nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe klären.